AGB
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Therapeutin Daniela Zellmer, zertifizierte Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin und dem Patientenbesitzer/Tierhalter (im Folgenden "Kunde" genannt) und sind rechtsverbindlich.
Untersuchung, Behandlung und Betreuung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage dieser AGB.
Mit diesen AGB kommt die Therapeutin außerdem ihrer Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO gegenüber dem Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach. (Siehe unter "Datenschutz")
Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Therapeuten, die Therapie auszuüben, annimmt und sich an die Tiertherapeutin zum Zwecke der Beratung, Therapie und der Terminvereinbarung wendet.
Die Therapeutin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Therapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können.
Ebenfalls ist die Therapeutin zum Abbruch einer Behandlung berechtigt, wenn der Kunde:
- Beratungsinhalte negiert
- erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt
- Therapiemaßnahmen vereitelt
- sich bewusst negativ über die Therapeutin äußert
- das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
Hierbei bleibt der Vergütungsanspruch der Therapeutin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Bei einer nicht mehr vertretbaren Aggressivität des Tieres, behält die Therapeutin sich vor, die Behandlung abzubrechen. Berechnet wird der bis dahin aufgebrachte Zeitaufwand.
Es werden KEINE Heilversprechen abgegeben.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tiertherapie zur Beratung, Befunderhebung und Therapie beim Patienten anwendet.
Über die Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter, nachdem er von der Tiertherapeutin über die anwendbaren Methoden in fachlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patientenbesitzer nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. Teilweise werden von der Tiertherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Die Tiertherapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet, jedoch wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin angewendeten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung (auch außerhalb der Therapiesitzungen) den optimalen Erfolg erzielen können. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Die Tiertherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels.
Vergütung des Tiertherapeuten
Die Tiertherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf eine Vergütung. Soweit diese nicht individuell zwischen Tiertherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Daniela Zellmer benannten Preise. Die Vergütung erfolgt für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per Karte (hier fällt zusätzlich eine Gebühr von 5,7% an). Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Der Tiertherapeut verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Abgabe von Arzneimitteln
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tiertherapeut nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tiertherapeuten ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Die Anwendung von vom Patientenbesitzer mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tiertherapeuten ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tiertherapeuten keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tiertherapeuten empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tiertherapeut darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tiertherapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tiertherapeuten in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Fahrtkosten
Es fällt für die Anfahrt eine vorher definierte Anfahrtspauschale an, die zu den Behandlungskosten hinzugerechnet werden.
Preise
Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
Die Tiertherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Befunderhebung, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
Die Tiertherapeutin ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet- beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunft verpflichtet. Die Datenverschwiegenheit ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Befunderhebung oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Tiertherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht anfordern/verlangen. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tiertherapeut kostenpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. Handakten werden von der Tiertherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Rechnungsstellung
Nach Abschluss der Behandlungsphase erhält der Kunde auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Tiertherapeutin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Vergütungen, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann. Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen kostenpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, WhatsApp, Messenger, Instagram oder telefonisch von Daniela Zellmer bestätigt wurden. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder von der Vergütung abzuziehen. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung voll in Rechnung gestellt. Wurde vorab keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Die Kosten für die Folgebehandlung (REHA) werden fällig bei Terminabsprachen innerhalb 4 Wochen nach der Erstbehandlung. Außerhalb dieser 4 Wochen werden die normalen Gebühren (Erstbehandlung) berechnet.
Workshops/Vorträge
Die Anmeldung erfolgt über den Shop auf der Webseite, in Ausnahmefällen (bei Gruppenbuchung) kann dies auch schriftlich per Brief, E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bei Buchung sofort fällig. Bei Ratenzahlung darf der letzte Ratentermin spätestens 21 Tage vor Kursbeginn liegen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren einbehalten. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Kursgebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden. Bildaufnahmen während Veranstaltungen können nur auf Anfrage ggf. gestattet werden. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.
Urheberrecht
Die Materialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Daniela Zellmer unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von Daniela Zellmer. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Unterlagen, o.ä. nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Daniela Zellmer, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen oder Sachschäden. Während der Workshops/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Marienberg. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
